11. Zusammenfassend sind die Anträge der Beschuldigten 1-3 auf Einstellung des Verfahrens zufolge eingetretener Verfolgungsverjährung abzuweisen. 5 III. Verletzung des Anklagegrundsatzes 12. Die Beschuldigten bzw. ihre Verteidiger rügten bereits vor der Vorinstanz eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. Wie bereits erwähnt, machen sie dies auch in oberer Instanz im Rahmen der Vorfragen geltend.