4 spätestens am 8. November 2007 vorgenommen werden müssen. In dubio pro reo sei auf diesen Zeitpunkt abzustellen. Damit sei im Zeitpunkt, als das erstinstanzliche Urteil ergangen sei (5. Dezember 2022), die 15-jährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen gewesen. Das Verfahren sei aus diesem Grund einzustellen.