7. Mit Eingaben vom 20., 25. und 27. Juni sowie 8. Juli 2024 reichten Rechtsanwalt Dr. I.________, Fürsprecher und Notar D.________, Fürsprecher Dr. B.________ sowie Rechtsanwalt F.________ ihre jeweiligen Kostennoten ein (pag. 18 1135 ff.). Fürsprecher und Notar D.________ sowie Fürsprecher Dr. B.________ nahmen dabei auch Stellung zur Kostenliquidation. Die Generalstaatsanwaltschaft liess sich innert Frist nicht vernehmen. II. Verjährung