Die Anklage werde im Sinne der noch folgenden schriftlichen Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden. Den Parteien wurde eine Frist von 20 Tagen angesetzt, um sich zu den Kostenfolgen zu äussern und entsprechende Kostennoten einzureichen. Weiter wurde in Aussicht gestellt, dass anschliessend der schriftliche, begründete Beschluss ergehen werde. Nach kurzer mündlicher Begründung wurde die Berufungsverhandlung geschlossen.