Hierauf nahmen die Verteidiger der Beschuldigten 1 und 2 erneut Stellung; der Verteidiger des Beschuldigten 3 verzichtete auf eine weitere Wortmeldung. Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter des Strafklägers resp. der Straf- und Zivilkläger 1-5 verzichteten in der Folge auf eine Duplik. Nach einem mehrstündigen Unterbruch der Verhandlung und einlässlicher Beratung gab die Kammer bekannt, dass ein Beschluss ergehen werde, wonach der Anklagegrundsatz verletzt sei und das vorinstanzliche Urteil aufgehoben werde. Die Anklage werde im Sinne der noch folgenden schriftlichen Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden.