18 190 ff.) wurden die Beschuldigten 1-3 mit Urteil vom 5. Dezember 2022 von der jeweils gegen sie erhobenen Anschuldigung der angeblich mehrfachen Misswirtschaft freigesprochen, unter Verweisung der Zivilklagen auf den Zivilweg und Regelung der entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen. Betreffend die Anschuldigung der Unterlassung der Buchführung gegen den Beschuldigten 3 erfolgte für den angeblichen Zeitraum ab ungefähr Juli 2010 bis 31. Dezember 2013 eine Einstellung des Strafverfahrens und für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 1. April 2014 ein Schuldspruch.