3. Nach Durchführung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 16., 17. und 30. November 2022 (pag. 18 190 ff.) wurden die Beschuldigten 1-3 mit Urteil vom 5. Dezember 2022 von der jeweils gegen sie erhobenen Anschuldigung der angeblich mehrfachen Misswirtschaft freigesprochen, unter Verweisung der Zivilklagen auf den Zivilweg und Regelung der entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen.