2. Hiergegen erhoben alle drei Beschuldigten Einsprache (vgl. pag. 16 102 005, 16 103 005 und 16 104 005). Die Staatsanwaltschaft hielt mit Verfügung vom 10. Juni 2022 an den Strafbefehlen fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht (nachfolgend: Wirtschaftsstrafgericht oder Vorinstanz). Sie verzichtete auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung (pag. 16 201 001 f.).