2. Die Kosten des Revisionsverfahren, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller - der Generalstaatsanwaltschaft/Gesuchsgegnerin 1 - der Straf- und Zivilklägerin/Gesuchsgegnerin 2, v.d. Rechtsanwalt C.________ Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Oberland (mit den edierten Akten) Bern, 7. August 2023 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: