5 schon länger verfüge, berücksichtigt wurden. Das vorliegende Revisionsgesuch wurde lediglich fünf Tage nach der Abschreibungsverfügung des Regionalgerichts Oberland vom 24. März 2023 eingereicht und bezweckt offensichtlich die Umgehung des ordentlichen Rechtsmittelwegs, wozu das ausserordentliche Rechtsmittel der Revision nicht dienen soll (BGE 145 IV 197 E. 1.1.).