Ferner könne dem eingereichten Bericht des E._____(Institution) in F.________ entnommen werden, dass die Ehefrau des Gesuchstellers, G.________, ihre gemeinsamen Kinder in Stresssituationen ohrfeige und schlage, so unter anderem rund 4 Wochen nach dem als falscher Alarm qualifizierten Polizeinotruf des Gesuchstellers. Die Verfasserin des Berichts gehe davon aus, dass dies häufiger passiere (pag.