2. Die dagegen erhobene Einsprache wurde nach der Überweisung des Verfahrens an das Regionalgericht Oberland mit Eingabe vom 3. Februar 2023 zurückgezogen (amtliche Akten PEN 22 297 pag. 276 f., ebenso pag. 247 f.). Das Regionalgericht Oberland verfügte am 24. März 2023 unter anderem, dass der Strafbefehl vom 24. Februar 2022 infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen ist (amtliche Akten PEN 22 297 pag. 286).