4. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wurde. B. Im Zivilpunkt verfügt wurde: 1. In Anbetracht der unzureichenden Begründung/Bezifferung wird die Zivilklage von C.________ auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 1 lit. b StPO). 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. II. A.________ wird schuldig erklärt: Der einfachen Körperverletzung, begangen am 17. August 2021 in E.________, zum Nachteil von C.________ und wird unter Einbezug des in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs gemäss Ziffer I.A.1. hiervor sowie in Anwendung der Artikel