23 Leitfaden Strafzumessung, 2. Aufl. 2019, N 441). Gemäss Erhebungsformular der wirtschaftlichen Verhältnisse vom 7. Februar 2022 verdient der Beschuldigte monatlich und inkl. Anteil 13. Monatslohn CHF 5’800.00 (pag. 57). Aus der erstinstanzlichen Befragung des Beschuldigten ist davon abweichend bekannt, dass seine GmbH in den Wintermonaten nicht so gut lief und er dazumals höchstens ein monatliches Einkommen von CHF 3’500.00 bis CHF 4'000.00 verdiente (pag. 226 Z.6 ff.).