Sodann wurde er 2018 wegen einfacher Körperverletzung und Raufhandel zu einer unbedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt (p. 208). Zuletzt wurde der Beschuldigte wegen einer Übertretung sowie eines Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 300.00 verurteilt. Dass der Beschuldigte wiederholt wegen einfacher Körperverletzung verurteilt wird, zeugt von seiner Unbelehrbarkeit und Uneinsichtigkeit.