21 untereinander, ihr Zusammenhang, ihre grössere oder geringere Selbständigkeit sowie die Gleichheit oder Verschiedenheit der einzelnen Rechtsgüter und Begehungsweisen zu berücksichtigen (MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Aufl., Basel 2019, N 500 mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_905/2018 vom 7. Dezember 2018 E. 4.3.3.).