Unter dem Titel Notwehrexzess erscheint eine Reduktion der Strafe um einen Drittel auf 40 Strafeinheiten angezeigt. 22.5 Umfang der Asperation Der Beschuldigte wird für beide Delikte mit einer Geldstrafe sanktioniert, weshalb mit den einzelnen Strafen eine Gesamtstrafe zu bilden ist. Die Strafe von 60 Strafeinheiten für das Führen eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand bildet dabei die Einsatzstrafe. Diese Strafe ist in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB für die einfache Körperverletzung angemessen zu erhöhen. Beim Umfang der Erhöhung im Sinne von Art. 49 Abs. 1 StGB sind das Verhältnis der einzelnen Taten