Wer jemandem einen Faustschlag mit einer derartigen Heftigkeit ins Gesicht schlägt, wie dies der Beschuldigte getan hat, will seinen Widersacher (mindestens leicht) verletzen. Es ist ihm aber zuzugestehen, dass sich das ganze Geschehen innert sehr kurzer Zeit abgespielt und eine unheilvolle Dynamik angenommen hat. 22.2.2 Beweggründe und Ziele Der Beschuldigte schlug den Strafkläger, weil dieser ihn am Hals gepackt hat. Der Beschuldigte brachte vor, aus Selbstschutz gehandelt zu haben.