19 betroffenen Zähne und Implantate entfernt werden. Die Verletzungen klangen jedoch – mit Ausnahme des Verlustes der Kieferkammhöhe in den betroffenen Regionen und evtl. Spätschäden in der Oberkieferfront – folgenlos ab (vgl. pag. 68). Das Ausmass der Verletzung des betroffenen Rechtsguts ist damit nicht unerheblich. Dennoch sind weit gravierendere Fälle von einfachen Körperverletzungen möglich und denkbar.