17. Fazit Der Beschuldigte hat sich der einfachen Körperverletzung zum Nachteil des Strafklägers schuldig gemacht. Er handelte dabei in einem Notwehrexzess. IV. Strafzumessung 18. Theoretische Grundlagen der Strafzumessung Für die Grundlagen der Strafzumessung wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (vgl. S. 21 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 279 ff.).