Der Beschuldigte befand sich im Zeitpunkt der Auseinandersetzung zweifellos in einem aufgeregten Zustand (Ziff. 11 hiervor), da er sich schon zuvor in einem Konflikt mit dem Strafkläger befand. Das Verhältnis war angespannt. Die negativen Gefühle und die aufgestaute Wut gegenüber dem Strafkläger waren beim Beschuldigten sehr präsent. Daher war es nicht nur die aktuelle Attacke, sondern auch die Vorgeschichte, die ihn dazu bewegten, den Schlag mit der gegebenen Heftigkeit auszuführen. An seiner Reaktion hatten demnach die sthenischen Affekte einen re-