Im Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich UE 17 0144 vom 25. August 2017 bestand der Angriff sodann in einer zweimaligen Attacke des Halses (zuerst «packen» des Halses, dann «Schlag» in Richtung des Halses), was zu einer Prellung führte. Zudem unternahm der in Notwehr Handelnde – im Gegensatz zum Beschuldigten im vorliegenden Fall – zuerst sein Möglichstes, um die Situation friedlich zu entschärfen, bat gar andere Anwesende um Hilfe und griff erst danach mit einem Faustschlag ein, der einen Nasenbeinbruch zur Folge hatte. Es trifft – mit der Verteidigung (vgl. pag. 332) – zwar