Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB 220157 vom 17. Juni 2022; Urteil des Kantonsgerichts des Kantons St. Gallen ST 2018 87 vom 27. Juni 2019). Festzustellen ist weiter, dass sich die vorliegende Konstellation bezüglich der Angriffsintensität deutlich von den Sachverhalten unterscheidet, die in den von der Verteidigung zitierten Urteilen beschrieben wurden (pag. 332 f.). So hat das Bundesgericht in seinem Urteil 6B_195/2017 vom 17. Juni 2022 einen Sachverhalt beurteilt, in dem ein Angriff, bestehend aus Stossen und Schlagen, durch einen Faustschlag abgewehrt wurde, der lediglich eine Beule an der Kopfseite zur Folge hatte. Im Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich