15 StGB mit dem Randtitel «Rechtfertigende Notwehr»). Bei der Notwehr ist zwischen rechtfertigender Situation (Notwehrlage: unmittelbarer Angriff ohne Recht) und gerechtfertigter Handlung (Notwehrhandlung: angemessene Verteidigung) zu unterscheiden (Urteil des Bundesgerichts 6B_303/2018 vom 2. November 2018 E. 2.3). Die Vorinstanz hat die einzelnen rechtlichen Grundlagen der rechtfertigenden Notwehr zutreffend umschrieben. Darauf wird verwiesen (S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.