12 Strafkläger den Beschuldigten am Hals. Daraufhin griff der Beschuldigte reflexartig mit seiner rechten Hand nach der Hand des Strafklägers, die seinen Hals umfasste, und versetzte dem Strafkläger mit der linken Faust einmal, mit einer gewissen Heftigkeit, einen Schlag ins Gesicht. Der Strafkläger fiel daraufhin zu Boden, blutete aus dem Mund und erlitt eine Prellung resp. Rissquetschwunde der Lippe sowie eine Prellung der Zähne und Implantate in der Unter- und Oberkieferfront.