12. Massgeblicher Sachverhalt Für die Kammer gilt demnach folgender Sachverhalt als erstellt und massgeblich: Der Beschuldigte blockierte mit seinem Fahrzeug die Strasse. Aufgrund dessen sprach der Strafkläger den Beschuldigten aus der Distanz und in unfreundlichem Ton an, was zu einer verbalen Auseinandersetzung führte. In der Folge gingen die beiden aufeinander zu. Im Verlauf der verbalen Auseinandersetzung packte der