11.4 Vorgängige Abwehrhandlung des Beschuldigten Wie bereits unter Ziff. 11.1.1 hiervor erwähnt, schilderte der Strafkläger, dass der Beschuldigte unvermittelt auf ihn zugekommen sei und ihn ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen habe (pag. 4, pag. 50, Z. 55).