Es trifft zwar zu, dass der Strafkläger in gewisser Hinsicht vorbelastet war, weil er sowohl im Unter- als auch im Oberkiefer Implantate eingesetzt hatte und im Oberkieferbereich offenbar auch eine Entzündung bestand (pag. 68). Dennoch erscheinen diese Verletzungen als Folge eines einzigen Schlags erheblich. Eine gewisse Vorbelastung in diesem Bereich ist bei einer Person fortgeschrittenen Alters denn auch nicht unerwartet. Weiter beschrieb der Strafkläger, er sei durch den Schlag ins Wanken geraten (pag. 50 Z. 56), gemäss den übereinstimmenden Beobachtungen sämtlicher Zeugen ging er gar zu Boden (pag. 38 Z. 54, pag.