7 11.1.4 Aussagen der Zeugen F.________ und G.________ Die beiden Zeugen F.________ und G.________ wurden auf Antrag der Verteidigung im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 2. Februar 2023 einvernommen (pag. 157, pag. 216 ff. und pag. 220 f.). Zusammengefasst schilderten sie übereinstimmend, dass der Beschuldigte und der Strafkläger sich gegenseitig angeschrien hätten. Danach habe der Strafkläger den Beschuldigten am Hals gepackt, woraufhin der Beschuldigte den Strafkläger mit der Faust zu Boden geschlagen habe (pag. 216 Z. 34 ff.;