Er sei aufgrund des Griffs an den Hals rot gewesen. Am nächsten Tag habe er einen blauen Flecken am Hals gehabt (pag. 44 Z. 124). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schilderte und zeigte er zusätzlich, er habe aus Reflex [mit der rechten Hand] die Hand des Strafklägers genommen (pag. 225 Z. 42 ff.) und die Verteidigung führte in der Berufungserklärung gar aus, dass es sich dabei um einen erfolglosen Versuch gehandelt habe, den Angriff zunächst mit der rechten Hand abzuwehren (pag. 327). Der vom Beschuldigten geschilderte Geschehensablauf war über beide Einvernahmen hinweg im Wesentlichen konstant und gleichbleibend.