222 Z. 3 f.), insofern konstant ausgesagt und seine Aussagen weisen keine inneren Widersprüche auf. Allerdings fällt auf, dass er das eigene Handeln als ausgesprochen anständig schilderte. So sagte er auf die Frage, ob er gegenüber dem Beschuldigten ausfällig wurde: «Nein überhaupt nicht. Ich habe ihm das wegen dem Parkieren anständig zugerufen. Ich habe ihn weder beschumpfen noch beleidigt» (pag. 52 Z. 122 f.). Weiter gab er an, dass er nie gedacht hätte, dass der Beschuldigte ihn schlagen würde. Er kenne ihn seit klein auf und habe ihm Süssigkeiten gegeben (pag. 50 Z. 53 f.).