10. Beweismittel Als objektives Beweismittel liegt der Anzeigerapport vom 22. Februar 2022 (pag. 3 ff.) vor. Als subjektive Beweismittel sind die Aussagen des Strafklägers (pag. 49 ff. und pag. 222 ff.), des Beschuldigten (pag. 41 ff. und pag. 224 ff.), des Zeugen F.________ (pag. 216 ff.), der Zeugin G.________ (pag. 220 ff.) und der Zeugin H.________ (pag. 34 ff.) aktenkundig. Die subjektiven Beweismittel wurden von der Vorinstanz grundsätzlich korrekt aufgelistet und wiedergegeben (S. 10 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.