9. Bestrittener Sachverhalt Bestritten und beweismässig zu prüfen bleibt, was sich unmittelbar vor der physischen Auseinandersetzung zwischen dem Strafkläger und dem Beschuldigten zugetragen hat. Der Beschuldigte stellt sich auf den Standpunkt, er sei vom Strafkläger zunächst am Hals gepackt worden und die Verteidigung führte in der Beru-