2 4. Anträge der Verteidigung Der Beschuldigte beantragte und begründete oberinstanzlich was folgt (pag. 324): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 02. Februar 2023 betreffend die Schuldsprüche nach Ziff. I.2 und I.3 und die damit einhergehende Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 100.00 und einer Busse von CHF 300.00 aufgrund des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand und der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 19. Februar 2022 in D.________, in Rechtskraft erwachsen ist.