1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 2. Februar 2023 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der einfachen Körperverletzung, des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand und der einfachen Verkehrsregelverletzung (Nichtbeherrschen des Fahrzeugs) schuldig erklärt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 10'000.00, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wurde.