1. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von 80 %, ausmachend CHF 13'260.70, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Rechtsanwalt B.________ hat kein volles Honorar geltend gemacht. 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: