verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten. Die Polizeihaft von 5 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung der auf die Schulsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (80 %) von CHF 10'056.00. 63 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00. V.