VIII. Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 60 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. Dezember 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: