Es erfolgt eine Kürzung um 50 Minuten. • 23.05.2023: Der für die Weiterleitung der Verfügung des Obergerichts vom 22. Mai 2023 an den Mandanten fakturierte Aufwand ist als administrative Arbeit bereits im Stundensatz enthalten und daher nicht separat zu vergüten. Es erfolgt eine Kürzung um 10 Minuten. • 01./03.06.2023: Für das Stellen des Fristverlängerungsgesuchs vom 1. Juni 2023 und das Studium der Genehmigungsverfügung vom 2. Juni 2023 erscheinen 5 Minuten angemessen.