58 ̶ Aufwand bis 31.12.2023: • 12.12.2022 bis 01.04.2023: Die Zwischen der Berufungsanmeldung und dem Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung geltend gemachten Kontakte mit dem Mandanten sowie das fakturierte Aktenstudium betreffen nicht das oberinstanzliche Verfahren und sind daher nicht zu entschädigen. Es erfolgt eine Kürzung um 50 Minuten.