Sie darf der F.________ AG höchstens einen Schadenersatz im Umfang der erstinstanzlich gesprochenen CHF 3'103.50 zusprechen. 36.2 Fazit Der Beschuldigte hat der F.________ AG einen Schadenersatz in der Höhe von CHF 3'103.50 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VII. Kosten und Entschädigung