In seinem Betreibungsregisterauszug vom 4. Juli 2024 sind zahlreiche Betreibungen und nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändung von CHF 199'438.70 verzeichnet (pag. 1373 f.). Ob der Beschuldigte gegenwärtig einer Erwerbsarbeit nachgeht, ist nicht bekannt. Zum Urteilszeitpunkt befand er sich wegen Schwindels resp. einer hypertensiven Krise und Verdachts auf eine ischämische Attacke in medizinischer Behandlung (pag. 1406 ff.). Insofern erscheinen die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten nicht wirklich gut, sie wirken sich aber weder strafmindernd noch straferhöhend aus. 30.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren