52 29. Zwischenfazit Nach Asperation der hypothetisch bei isolierter Betrachtung auszusprechenden Einzelstrafen zur Einsatzstrafe resultiert eine Freiheitsstrafe von 500 Tagen, entsprechend 16 Monate und 20 Tage: Einsatzstrafe für den Betrug nach Ziff. I.1a AKS 180 Tage Asperation für den versuchten Betrug nach Ziff. I.2 AKS 80 Tage Asperation für den mehrfachen Betrug nach Ziff. I.9 AKS 60 Tage Asperation für die Urkundenfälschungen nach Ziff.