50 26. Asperation für die Fälschung von Ausweisen nach Ziff. I.3.3 AKS 26.1 Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien sehen für den Referenzsachverhalt 20 Strafeinheiten vor. Diesem liegt die Fälschung einer Identitätskarte zugrunde, um sich Zugang zu einem zutrittsgesperrten Spielcasino zu verschaffen. Entsprechend der Häufigkeit des Gebrauchs und/oder des Aufwands der Fälschung ist die Strafe zu erhöhen resp. zu mindern (S. 50 VBRS-Richtlinien).