Das zeugt von einer ausgeprägten kriminellen Energie. Das Vorgehen des Beschuldigten bedurfte sodann einer gewissen Planung, musste er doch vorab das Formular «COVID-19- Kredit (Kreditvereinbarung)» beschaffen, eine «geeignete» Unternehmung als angebliche Kreditantragstellerin ausfindig machen und bei der kreditgebenden V.________(Bank) ein Bankkonto eröffnen, auf welches der beantragte Kredit ausbezahlt werden kann. Die Kammer erachtet für die objektive Tatschwere eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten als angemessen. 25.2 Subjektive Tatschwere