Insofern handelt es sich beim Formular «COVID-19-Kredit (Kreditvereinbarung)» um eine bedeutsame Urkunde. Die Verletzung des geschützten Rechtsguts des Schutzes der Sicherheit und der Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden als Beweismittel fällt daher nicht unerheblich ins Gewicht.