25. Asperation für die Urkundenfälschung nach Ziff. I.10 AKS 25.1 Objektive Tatschwere Das Formular «COVID-19-Kredit (Kreditvereinbarung)» stellte den einzigen Nachweis der Voraussetzungen für die Auszahlung des COVID-19-Kredits dar und wurde mit Genehmigung des Kredits direkt zum Kreditvertrag (Urteil des Bundesgerichts 7B_274/2022 vom 01.03.2024 E. 4.2 f.). Insofern handelt es sich beim Formular «COVID-19-Kredit (Kreditvereinbarung)» um eine bedeutsame Urkunde.