49 24.3 Fazit Die Kammer veranschlagt für den Schuldspruch wegen mehrfacher Urkundenfälschung zum Nachteil der F.________ AG eine Freiheitsstrafe von einem Monat. Diese ist aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs mit dem Betrug zum Nachteil der F.________ AG im Umfang von 1/2, ausmachend ein halber Monat (≙ 15 Tage), zu asperieren.