Es wäre dem Beschuldigten ohne Weiteres möglich gewesen, sich rechtskonform zu verhalten. Namentlich hätte er sich auf legalem Weg ein Erwerbseinkommen verschaffen können, zumal er bei der F.________ AG als Temporärmitarbeiter registriert war. Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral aus. 22.3 Fazit Die Kammer veranschlagt für den Schuldspruch wegen mehrfachen Betrugs zum Nachteil der F.________ AG eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Diese ist im Umfang von 2/3, ausmachend zwei Monate (≙ 60 Tage), zu asperieren.