22. Asperation für den mehrfachen Betrug nach Ziff. I.9 AKS 22.1 Objektive Tatschwere Mit einem Deliktsbetrag von rund CHF 3'000.00 wurde das geschützte Rechtsgut des Vermögens vergleichsweise noch eher leicht verletzt. Betreffend die Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten ist zu beachten, dass er der F.________ AG zwei gefälschte Arbeitsrapporte vorlegte und zweimal die Unterschrift der R.________(AG) fälschte. Seine Machenschaften gehen jedoch nicht über das zur Erfüllung des objektiven Tatbestands des Betrugs Erforderliche hinaus; sie begründen vielmehr die dem Betrug immanente Arglist.